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   LAG Köln, 13.10.2008 - 2 Ta 353/08   

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https://dejure.org/2008,15237
LAG Köln, 13.10.2008 - 2 Ta 353/08 (https://dejure.org/2008,15237)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.10.2008 - 2 Ta 353/08 (https://dejure.org/2008,15237)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - 2 Ta 353/08 (https://dejure.org/2008,15237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde; Vergleichsmehrwert; Forderung als Gegenleistung für den Vergleichsabschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 RVG
    Streitwertbeschwerde; Vergleichsmehrwert; Forderung als Gegenleistung für den Vergleichsabschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Mehrwerts für den Vergleich; Notwendigkeit des Vorliegens eines außergerichtlichen Streits über mitverglichene Forderungen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2005 - 4 Ta 178/05

    Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2008 - 2 Ta 353/08
    Gegenleistungen, die vereinbart werden, um den ursprünglichen Streitgegenstand (hier die Wirksamkeit der Kündigung vom 23.07.2008) zu erledigen, erhöhen den Streitwert nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts nicht (vgl. LAG Köln vom 06.09.2007 - 5 Ta 237/07 - und vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 29.07.2015 - 7 Ta 150/15

    Streitwert eines Vergleichs

    Dagegen ist für die Frage der Bemessung des Gebührenstreitwerts irrelevant, welche Leistungen sich die Parteien im Wege des gegenseitigen Nachgebens im Rahmen eines Vergleiches versprechen (ständige Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, z. B. 7 Ta 36/13 vom 07.05.2013; 7 Ta 363/09 vom 12.02.2010; 4 Ta 467/08 vom 03.03.2009; 2 Ta 353/08 vom 13.10.2008; 5 Ta 237/07 vom 06.09.2007).
  • LAG Köln, 14.04.2016 - 7 Ta 368/15

    Gebührenstreitwert; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Freistellung

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des LAG Köln, (z. B. 7 Ta 36/13 vom 07.05.2013; 7 Ta 363/09 vom 12.02.2010; 4 Ta 467/08 vom 03.03.2009; 2 Ta 353/08 vom 13.10.2008; 5 Ta 237/07 vom 06.09.2007), sondern liegt, wie die oben zitierte Definition zeigt, offensichtlich auch den Vorschlägen des Streitwertkatalogs zugrunde.
  • LAG Köln, 12.02.2010 - 7 Ta 363/09

    Streitwert für Kündigungsschutzklage bei vergleichsweiser Freistellungsregelung

    Keinerlei Relevanz für den Gegenstandswert des Vergleichs kommt der Frage zu, welche Leistungen die Parteien einander in dem Vergleich versprechen (LAG Köln MDR 2002, 1441f.; LAG Köln vom 06.09.2007, 5 Ta 237/07; LAG Köln vom 13.06.2005, 4 Ta 178/05; LAG Köln vom 03.03.2009, 4 Ta 467/08; instruktiv und anschaulich: LAG Köln vom 13.10.2008, 2 Ta 353/08; ferner auch LAG Köln vom 20.11.2009, 13 Ta 326/09 unter II 1).
  • LAG Köln, 07.05.2013 - 7 Ta 36/13

    Keine Erhöhung des Vergleichsstreitwerts - Einigung über unstrittige Fragen -

    Dagegen ist für die Frage der Bemessung des Gebührenstreitwerts irrelevant, welche Leistungen die Parteien im Wege des gegenseitigen Nachgebens im Rahmen eines Vergleiches versprechen (LAG Köln v. 12.02.2010, 7 Ta 363/09; LAG Köln, v. 03.03.2009, 4 Ta 467/08; LAG Köln v. 13.10.2008, 2 Ta 353/08; LAG Köln v. 06.09.2007, 5 Ta 237/07).
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